Wurde ein Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt, sieht er sich mit diversen Angelegenheiten konfrontiert, wie z.B. die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses sowie der Rechnungslegung, evtl. der Anlage von Geld oder Schuldenregulierung und einer Vielzahl von genehmigungspflichtigen Angelegenheiten. Dies wird in diesem Vortrag thematisiert.