Betreuungsverfügung Drucken E-Mail

Sollten Sie auf Dauer nicht mehr entscheidungsfähig sein und niemandem eine Vollmacht erteilt haben, muss ein rechtlicher Betreuer bestellt werden.
Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht eingesetzt für alle Angelegenheiten, die Sie nicht mehr selbst regeln können und die einer rechtlichen Vertretung bedürfen.
In einer Betreuungsverfügung können Sie vorab vorschlagen, wer im gegebenen Fall Ihre Betreuung übernehmen soll oder auch wen Sie keinesfalls als Betreuer wünschen.
Die Tätigkeit des Betreuers wird vom Betreuungsgericht kontrolliert.
Sollten Sie keine geeignete Person kennen, so muss das Gericht eine Person bestimmen.
In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre persönlichen Wünsche für verschiedene Lebensbereiche festlegen, so dass der eingesetzte Betreuer in Ihrem Sinne handeln kann.
Auch in dieser Verfügung ist es ratsam, eine Ersatzperson zu benennen für den Fall, dass die von Ihnen genannte Person ausfällt.

 

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