Patientenverfügung Drucken E-Mail

Durch eine schwere Erkrankung kann es vorkommen, dass Sie nicht mehr fähig sind, Entscheidungen für sich zu treffen. In einer Patientenverfügung können Sie für solche Fälle im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das 2009 in Kraft getretene Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1827 BGB).
Zudem ist es möglich, persönliche Wertvorstellungen und Einstellungen zum Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen als Ergänzung Ihrer Patientenverfügung darzustellen.

Auf diese Weise können Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht auch dann wahrnehmen, wenn Sie nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam.
Sinnvoll ist die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, um sicherzustellen, dass der bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter Ihre Festlegungen in der Patientenverfügung in Ihrem Sinne umsetzen lässt und befugt ist, ärztliches und behandelndes Personal entsprechend anzuweisen.

 

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